FAQ 


Fragen und Antworten zum Gewerbegebiet BLURADO

 

Inhalt 

1) Was macht den Standort Radolfzell aus?

2) Welchen Mehrwert bietet eine Ansiedlung im BLURADO für Unternehmen?

3) Welche Infrastruktur ist im BLURADO vorgesehen?

4) Wie ist die Verkehrsanbindung? 

5) Welche Flächen können erworben werden?  

6) Wie hoch ist der Grundstückspreis und was ist darin enthalten?

7) Ist der Bau einer Betriebsleiterwohnung möglich?

8) Können sich die Unternehmen die Grundstücke aussuchen oder werden diese zugewiesen? 

9) Wurden Bodengutachten durchgeführt? 

10) Gibt es eine Bebauungsfrist? 

11) Welche Fristen gibt es in Bezug auf den Wiederverkauf?

12) Wie kann ich ein Gewerbegrundstück im BLURADO erwerben?

13) Wie funktioniert das Energie-Konzept BLURADO?

14) Wer ist GETEC?

15) Besteht eine Pflicht, sich an das Energie-Konzept anzuschließen?

16) Was sind die Vorteile des Energie-Konzepts von BLURADO?

17) Welche Fördermöglichkeiten eröffnen sich durch das Energie-Konzept?

18) Wie viel (Dach)Fläche müssen Unternehmen GETEC für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stellen?

19) Dürfen Unternehmen eigene PV Anlagen installieren?

20) Ist BLURADO 100-prozentig CO2 neutral? 

21) Weshalb gibt es im BLURADO ausschließlich ein Konzept für eine einheitliche Wärme- und Kälteversorgung, nicht aber für eine einheitliche umweltfreundliche Stromversorgung?

22) Welche Verträge müssen unterschrieben werden? 

23) Wie lange ist die Vertragslaufzeit mit GETEC? 

24) Was sind die Rahmenbedingungen des Pachtvertrages?

25) Was wird unter einer Energiezentrale verstanden?

26) Welche Bedingungen muss der Hausanschlussraum für die Energiezentrale erfüllen? 

27) Was passiert mit den Energiezentralen bzw. den technischen Einrichtungen nach Vertragsende? 

28) Wärme- und Kältepreise

29) Sind die Wärme- & Kältepreise für die Dauer des Vertragsverhältnisses fix? 

30) Was ist im Jahresgrundpreis für die Wärme- und Kälteversorgung enthalten?

31) Was ist in den Anschlusskosten enthalten?

32) Was ist Agrothermie? 

33) Was ist kalte Nahwärme? 

34) Ansprechpartner

 

1) Was macht den Standort Radolfzell aus? 

Die Große Kreisstadt Radolfzell ist mit über 31.000 Einwohnern die drittgrößte deutsche Kommune am Bodensee. Die einzige Stadt mit dem Namenszusatz „am Bodensee“ liegt in einer reizvollen Landschaft und hat sich als Erholungs- und Kurstandort bei Jung und Alt etabliert. Die familienfreundliche Stadt verfügt über ein breites Bildungsangebot und bietet neben einem gut ausgebauten Betreuungskonzept auch moderne Freizeitgestaltungsmöglichkeiten. 

Radolfzell zeichnet sich durch einen gesunden Branchenmix aus produzierendem Gewerbe, Handel, Handwerk und Dienstleistung aus. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Fahrzeugtechnik/-elektrik, Maschinenbau/Automation, Pumpentechnik und Informations- und Kommunikationstechnologie. In Radolfzell sind zahlreiche international tätige Unternehmen und so mancher Weltmarktführer ansässig wie z.B. Schiesser AG (Unterwäsche), Allweiler GmbH (Industriepumpen), Aptar Radolfzell GmbH (Dosiersysteme), BCS Automotive Interface Solutions (Automobilwirtschaft), Konrad Technologies GmbH (Testlösungen), NDI Europe GmbH (Elektromagnetische Positionsmesssysteme) oder Hügli Nahrungsmittel GmbH (Nahrungsmittelerzeugung). 

 

2) Welchen Mehrwert bietet eine Ansiedlung im BLURADO für Unternehmen? 

Unternehmen, die sich im BLURADO ansiedeln, werden Teil eines nachhaltigen, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Gewerbegebiets. 

Das Energiekonzept von BLURADO basiert auf durch Agrothermie und Photovoltaik gespeister kalter Nahwärme und bietet Unternehmen die Grundlage dafür, sich aus 100 Prozent erneuerbaren Energien zu versorgen. Während die Kosten für Energie aus fossilen Brennstoffen weiter steigen werden, bleiben die Kosten für erneuerbare Energien weitgehend stabil. Daher ist eine Neuansiedlung in diesem Gebiet zum einen eine vorausschauende Investition in die Zukunft und zum anderen auch ein wirksamer Beitrag zum Nachhaltigkeitsmarketing. Denn: Ein Platz im BLURADO ist gleichzeitig auch ein Bekenntnis zu einer nachhaltigen Zukunft. Sichtbar für Kunden und Wettbewerber. 

 

3) Welche Infrastruktur ist im BLURADO vorgesehen? 

Im BLURADO soll eine Infrastruktur entstehen, welche modernes Arbeiten möglich macht. Neben einer flächendeckenden Glasfaseranbindung und dem kalten Nahwärmenetz wird es eine verkehrstechnische Infrastruktur geben, welche für den klimaneutralen Verkehr der Zukunft bereits vorbereitet ist: ÖPNV-Anbindung, Fahrrad- und Gehwege, sowie E-Ladesäulen. Zusätzlich sind eine smarte Straßenbeleuchtung und Messstationen in Planung, welche Daten für weitere klimaneutrale Lösungsansätze im Verkehrsbereich sammeln. Darüber hinaus werden aktuell die Potentiale eines zentralen Parkhauses mit angebundenem Car Sharing- und E-Bike-Angebot geprüft. 

 

4) Wie ist die Verkehrsanbindung? 

13 km bis zum Autobahnkreuz Hegau (A81/ A98), 86 km zum Flughafen Zürich, 67 km zum Flughafen Friedrichshafen,7 km zur B33 in Richtung Konstanz, 3 km zum Bahnhof Radolfzell, 500 m zur nächsten Bushaltestelle sowie Fuß- und Radwege ermöglichen ein einfaches und komfortables Ankommen für Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner. 

 

5) Welche Flächen können erworben werden? 

Im Gewerbegebiet BLURADO stehen insgesamt ca. 4,2 Hektar Gewerbefläche zum Verkauf. Die Grundstücksgrößen sind nicht vorab festgelegt, sondern werden entsprechend den Bedürfnissen der Käufer parzelliert, was es jedem Unternehmen ermöglicht, die für sich optimale Grundstücksgröße zu erwerben. Die Mindestgrundstückgröße beträgt 1.000 m², die Maximalgröße 20.000 m². 

 

6) Wie hoch ist der Grundstückspreis und was ist darin enthalten? 

Der Quadratmeterpreis für ein unbebautes, erschlossenes Gewerbegrundstück im BLURADO beträgt brutto 120 Euro. Hierin enthalten sind der Kaufpreis netto, der Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag und Kostenerstattungsbeitrag. 

Hinzu kommen anteilige Vermessungskosten, 18,694 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche für den Anschluss an die Wärme- und Kälteversorgung, sowie Erwerbsnebenkosten. 

 

7) Ist der Bau einer Betriebsleiterwohnung möglich? 

Ja. Der Bau einer Betriebsleiterwohnung ist möglich, sofern diese für den Betriebszweck erforderlich ist. Die Genehmigung für eine Betriebsleiterwohnung erfolgt durch das Baurechtsamt der Stadt Radolfzell. Für Betriebsleiterwohnungen ist ein Aufschlag auf den festgesetzten Quadratmeterpreis zu zahlen. 

 

8) Können sich die Unternehmen die Grundstücke aussuchen oder werden diese zugewiesen? 

Bewerber geben im Bewerberfragebogen ihren Flächenbedarf an. Die Stadt Radolfzell wird mit Unternehmen, welche nach der Auswertung der Bewerbermatrix eine Kaufmöglichkeit erhalten, die Lage des Grundstückes besprechen. Grundsätzlich gilt, dass die Parzellen so zugeschnitten werden, dass die zur Verfügung stehende Gewerbefläche optimal ausgenutzt werden kann. Das heißt, dass weitestgehend nach Möglichkeiten gesucht wird, den Interessen und Wünschen der Unternehmen zu entsprechen. Die finale Entscheidung über die Parzellierung obliegt der Stadt Radolfzell. 

 

9) Wurden Bodengutachten durchgeführt? 

Bodengutachten wurden durch die Stadt Radolfzell in den öffentlichen Bereichen des BLURADO Gebietes durchgeführt. Das Bodengutachten können Sie auf Baupilot oder unter www.blurado.de einsehen. 

 

10) Gibt es eine Bebauungsfrist? 

Eine Bebauung der erworbenen Gewerbefläche hat innerhalb von zwei Jahren ab Kaufvertragsabschluss zu erfolgen. Sollte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Bebauung noch nicht möglich sein, gilt die Zweijahresfrist ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erschließungsanlage soweit hergestellt ist, dass eine Bebauung erfolgen kann. 

Für den Fall, dass der Käufer innerhalb Jahresfrist mit den Rohbauarbeiten des Betriebsgebäudes begonnen hat, die bezugsfertige Herstellung des Betriebsgebäudes jedoch nicht innerhalb der Zweijahresfrist erfolgt, kann die Stadt Radolfzell vom Käufer eine Nachzahlung verlangen. Die Nachzahlungsplicht beträgt maximal 4,8 Prozent des Netto-Grundstückskaufpreises. 

 

11) Welche Fristen gibt es in Bezug auf den Wiederverkauf? 

Die erworbene Gewerbefläche darf innerhalb von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowohl in bebautem als auch in unbebautem Zustand nur in Ausnahmefällen veräußert werden. Verletzt der Käufer diese Regelung, hat er einen Kaufpreiszuschlag an die Stadt Radolfzell zu entrichten. Die Höhe der Nachzahlungsverpflichtung richtet sich nach der Bodenwertsteigerung. 

Generell gilt, dass im Falle eines Verkaufs des Grundstücks (in Gänze oder in Teilen) geltende Verpflichtungen auf den Erwerber übertragen werden müssen und dieser zu einer Weiterübertragung an zukünftige Erwerber verpflichtet werden muss. 

 

12) Wie kann ich ein Gewerbegrundstück im BLURADO erwerben? 

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt aufgrund einer, durch die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) Konstanz eigens entwickelten Vergabematrix, welche eine objektive Vergabe der Grundstücke sicherstellt. 

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt durch die Stadt Radolfzell. Interessenten für ein Gewerbegrundstück in BLURADO können sich online über das Portal Baupilot bewerben. Alternativ zur Online-Bewerbung kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist in Papierform bei der Stadt Radolfzell, Strategische Steuerungsunterstützung, Wirtschaftsförderung, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung den Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung - dieser ist auf Anfrage innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Wirtschaftsförderung erhältlich. Bitte beachten Sie, dass für Bewerbungen in Papierform eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150€ anfällt. 

Details zum Verfahren entnehmen Sie bitte unseren Vergabekriterien und -richtlinien, welche Sie auf Baupilot oder unter www.blurado.de einsehen können. 

Eine Bewerbung um ein Gewerbegrundstück im BLURADO ist möglich vom 18.10.2021 bis zum 31.01.2022. Eine Aufsiedlung des Gebietes kann voraussichtlich ab Sommer 2022 erfolgen. 

 

13) Wie funktioniert das Energie-Konzept BLURADO? 

Agrothermieflächen speisen ein kaltes Nahwärmenetz mit Umgebungswärme. Diese Wärmeenergie wird durch das kalte Nahwärmenetz zu den Unternehmen geliefert, wo Wärmepumpen die Temperatur auf das benötigte Niveau anheben (Heizung) bzw. absenken (Kühlung). Die Wärmepumpen selbst werden durch Strom aus Photovoltaik-Anlagen betrieben. 

Die Photovoltaik-Anlagen sowie die dezentralen Energiezentralen (Wärmepumpe, Speicher, Messgeräte zur Erfassung der gelieferten Wärme & Kälte) werden vom Investor und Betreiber GETEC installiert und regelmäßig gewartet. Dadurch entfallen für Unternehmen die Kosten dieser technischen Installationen und deren Wartung. 

Die Unternehmen stellen einen Hausanschlussraum zur Errichtung der Energiezentrale, sowie (Dach-) Flächen für Photovoltaik-Anlagen zur Stromversorgung der Energiezentralen zur Verfügung.  

 

14) Wer ist GETEC? 

GETEC ist einer der führenden Energieversorger und Contracting-Spezialisten für Industrie und Wohnungswirtschaft in Deutschland und Europa und beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeiter an rund 50 Standorten, die mit exzellentem Engineering-Know-How, herausragender regulatorischer Kompetenz, ausgewiesener Handlungsschnelligkeit und umfassender Nachhaltigkeitsexpertise die Kunden durch eine immer komplexer werdende Energiewelt navigieren. GETEC versteht sich dabei als der Partner für smarte, effiziente und grüne Energielösungen, denn Nachhaltigkeit, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Schonung der Ressourcen sind seit jeher fest in deren DNA verankert. So unterstützt GETEC seine Kunden bei der Verbesserung ihres Carbon Footprints. 

 

15) Besteht eine Pflicht, sich an das Energie-Konzept anzuschließen? 

Ja. Denn durch den Anschluss aller Unternehmen im Gewerbegebiet BLURADO an das kalte Nahwärmenetz ist zu erwarten, dass das Förderprogramm "Wärmenetze 4.0" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllt wird. Diese Förderung wird der Betreiber GETEC allen Anschlussnehmern im BLURADO direkt über den Kälte- und Wärmepreis weitergeben. 

 

16) Was sind die Vorteile des Energie-Konzepts von BLURADO? 

Das Energie-Konzept im BLURADO legt die Grundlage dafür, dass sich alle Unternehmen im Gewerbegebiet BLURADO vollständig aus erneuerbaren Energien versorgen können. So bleiben die Energiekosten über die nächsten Jahre weitgehend kalkulierbar. Während die Kosten für Energie aus fossilen Brennstoffen weiter ansteigen werden, bleiben die Kosten für Wärme- und Kältebezug aus Agrothermie langfristig unter den Kosten für Wärmegewinnung aus fossilen Brennstoffen. Die Kosten für CO2-Emissionen aus Brennstoffen werden weiter steigen. Bis 2025 wurden die jährlichen Preissteigerungen per Gesetz festgelegt - von 25 Euro/Tonne CO2 in 2021 auf 55 Euro/Tonne CO2 in 2025. Die künftige Art der Preisbildung wird 2025 neu evaluiert. Durch die auf Agrothermie und Photovoltaik basierende Wärmeversorgung im BLURADO bleiben Kosten kalkulierbar und auf Dauer vor allem günstiger als bei traditionellen, auf fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas basierenden Heizsystemen. Daher ist die Umstellung auf erneuerbare Energien für jedes Unternehmen wirtschaftlicher als weiterhin Wärme, Kälte und Strom aus fossilen Brennstoffen zu beziehen. 

Die Energiewelt wird zudem immer komplexer: Die Klimaschutzziele von Paris sind das Ziel, die Sektorenkopplung bringt immer neue Herausforderungen und Möglichkeiten für Unternehmen, welche ihre eigene Energiewende forcieren wollen. Die Firma GETEC übernimmt als Contractor und Investor neben der Finanzierung auch die professionelle technische wie auch genehmigungsrechtliche Planung, Errichtung, Wartung, Überwachung, Instandhaltung und Betriebsführung der Agrothermiekollektoren, dem kalten Nahwärmenetz, den Wärmepumpen und PV-Modulen in den einzelnen Gebäuden. 

Für die Unternehmer bedeutet dies, dass sie sich um nichts kümmern müssen, was mit dem Thema Wärme-Kälte-Energie zu tun hat. Versorgung, Wartung, Instandsetzung, Notdienst – alles wird von GETEC geregelt. Die Unternehmer behalten somit Ihre Liquidität für andere wichtige Projekte und können sich vollständig auf deren Kerngeschäft konzentrieren. 

 

17) Welche Fördermöglichkeiten eröffnen sich durch das Energie-Konzept? 

Das Energie-Konzept von BLURADO ermöglicht eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen des Förderprogramms „Wärmenetze 4.0“. Diese Förderung wird vom Betreiber GETEC bei positivem Bescheid an alle Anschlussnehmer über den Kälte- und Wärmepreis weitergegeben werden. Der finale Förderbescheid wird zwischen 2025 und 2027 erwartet. Förderbedingungen sind, dass mindestens 1,0GWh pro Jahr eingespeist werden, oder es mindestens 20 Abnahmestellen gibt, die an das Wärmenetzsystem angeschlossen sind (Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 Modul II: Antragsstellung und Verwendungsnachweis; Punkt 3.2.5).

Ein weiteres sehr attraktives Förderprogramm, welches Gewerbetreibende, die sich in BLURADO ansiedeln, in Anspruch nehmen können, ist das Förderprogramm "Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude" (BEG-NWG). Diese Förderung erfolgt entsprechend den jeweiligen Effizienzhausstufen (EH). Zusätzlich zu dem Förderprogramm "BEG-NWG" können Gewerbetreibende einen EE-Bonus in Anspruch nehmen. Da die Kälte-Wärme-Versorgung in BLURADO zu 100% erneuerbar ist, werden die Voraussetzungen für den „EE-Bonus“ vollständig erfüllt. Für die Käufer ergeben sich dadurch sehr attraktive Förderkonditionen: Bei Erreichen einer „Effizienzgebäude EE“- Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 2,5 Prozentpunkte.

 

18) Wie viel (Dach)Fläche müssen Unternehmen GETEC für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stellen? 

GETEC benötigt Flächen im Umfang von ca. 25 Prozent des Gesamtgrundstücks zur Errichtung von PV-Anlagen. Diese sind zwingend zur Verfügung zu stellen. 

 

19) Dürfen Unternehmen eigene PV Anlagen installieren? 

Ja. PV-geeignete Flächen, die nicht von GETEC zur Stromerzeugung für die Versorgung der Energiezentralen benötigt werden, können mit eigenen PV-Anlagen bebaut werden. 

 

20) Ist BLURADO 100-prozentig CO2 neutral? 

Eine CO2-Neutralität kann ausschließlich für die Wärme- und Kälteversorgung, sowie für den Strom zum Betrieb der Wärmepumpen garantiert werden. Die Kunden behalten das Recht auf die freie Wahl der genutzten elektrischen Energie und bestimmen so selbst, ob sie für ihr Unternehmen eine 100-prozentige Energieversorgung aus erneuerbaren Energien nutzen. 

 

21) Weshalb gibt es im BLURADO ausschließlich ein Konzept für eine einheitliche Wärme- und Kälteversorgung, nicht aber für eine einheitliche umweltfreundliche Stromversorgung? 

Verbraucher haben in Deutschland das Recht, den Strom zur allgemeinen Versorgung (Residualstrom) frei zu wählen. Die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelungen für so genannte Arealstromnetze werden im Gewerbegebiet BLURADO nicht erfüllt. Daher bleibt die Entscheidung über die Wahl der Stromversorgung bei den Unternehmen. 

 

22) Welche Verträge müssen unterschrieben werden? 

Käufer einer Gewerbefläche im Gebiet BLURADO unterzeichnen einen Kaufvertrag über die entsprechende Fläche mit der Stadt Radolfzell. 

Zusätzlich wird ein Vertrag zur Wärme- und Kältelieferung, sowie ein Pacht- und Gestattungsvertrag zwischen dem Käufer und der Firma GETEC geschlossen. 

 

23) Wie lange ist die Vertragslaufzeit mit GETEC? 

Die Laufzeiten des Wärme- und Kältelieferung-, sowie das Pacht- und Gestattungsvertrages sind aneinandergebunden und betragen mindestens 20 Jahre. Falls die Verträge nicht neun Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere fünf Jahre. 

 

24) Was sind die Rahmenbedingungen des Pachtvertrages? 

Der Kunde stellt GETEC einen Hausanschlussraum für die Energiezentrale zur Verfügung. Der Pachtzins beläuft sich auf 100 Euro pro Jahr zzgl. Mehrwertsteuer. Dieser wird von GETEC durch eine entsprechende Reduzierung des jährlichen Grundpreises berücksichtig. 

Zur dinglichen Sicherung der Nutzungsrechte von GETEC wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Die Kosten der grundbuchrechtlichen Sicherung tragen der Kunde und GETEC je zur Hälfte. 

 

25) Was wird unter einer Energiezentrale verstanden? 

In den jeweiligen Gebäuden werden Energiezentralen aufgebaut. Die Räumlichkeiten (Hausanschlussraum) sind von den Gewerbetreibenden gemäß den Angaben des Versorgers zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Wärmepumpen, Pufferspeicher sowie die erforderliche Peripherie inkl. der gebäudebezogenen Regel- und Steuerungstechnik durch den Betreiber GETEC verbaut. Zusätzlich wird es im Gewerbegebiet eine zusätzliche freistehende Technikzentrale (Pumpstation) entstehen. Dort befinden sich die Zubringerpumpen sowie die Druckhaltung für das Nahwärmenetz und Kollektorfeld. Ferner wird dort die gesamte Anlage gesichert, überwacht und gesteuert. 

 

26) Welche Bedingungen muss der Hausanschlussraum für die Energiezentrale erfüllen? 

Der Hausanschlussraum erfüllt die Anforderungen an einen Maschinenraum nach DIN EN 3788 und an Aufstellräume für Feuerstätten gemäß der Feuerungsverordnung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Die lichte Höhe des Raumes sollte min. 2,50 Meter betragen. Die benötigte Grundfläche ist mit GETEC abzustimmen. Der Hausanschlussraum muss über Elektrizität und Wasser zum Betrieb der Energiezentrale verfügen, sowie über einen Fußbodeneinlauf zur Entwässerung in das öffentliche Abwassernetz. Der Bodenaufbau muss für die Aufstellung von Wärmepumpen und Pufferspeichern geeignet, sowie mit einem wasserfesten Bodenanstrich versehen sein. Zudem muss der Hausanschlussraum frostgeschützt, gut belüftet, abschließbar und von der Gebäudeaußenseite rund um die Uhr zugänglich sein. Zur Verwahrung der Schlüssel muss GETEC ein Platz außerhalb der Energiezentrale zur Errichtung eines Schlüsseltresors gewährt werden. Die Hauptleitungen des gebäudeseitigen Heiz- und Kühlsystems sind in den Hausanschlussraum zum Anschluss an die zentrale Wärme- und Kälteversorgung zu führen. 

 

27) Was passiert mit den Energiezentralen bzw. den technischen Einrichtungen nach Vertragsende? 

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die sich im Eigentum der GETEC befindlichen Energiezentralen entweder von GETEC auf eigene Kosten entfernt oder können gegen Zahlung eines Ablösebetrages vom Kunden übernommen werden. 

 

28) Wärme- und Kältepreise 

Die Preise der gewerblichen Wärme- und Kältelieferung, sowie eine Übersicht der Anschlusskosten kann dem Preisblatt der GETEC entnommen werden, welche Sie auf Baupilot oder unter www.blurado.de einsehen können.
Kontakt bei Fragen zum Wärme- und Kältepreis: Herr Wäntig (Firma GETEC). Tel: +49 (0) 151 18801687. Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

29) Sind die Wärme- & Kältepreise für die Dauer des Vertragsverhältnisses fix? 

GETEC ist entsprechend der Preisanpassungsformeln für Wärme- und Kältelieferung zu einer Erhöhung der Preise berechtigt bzw. zu einer Ermäßigung verpflichtet. Außerdem können bzw. müssen zusätzliche Belastungen bzw. Entlastungen durch gesetzliche oder behördliche Maßnahmen an den Kunden weitergegeben werden. Mittels der Preisanpassungsformel wird der Arbeits- und Grundpreis entsprechend der jeweiligen Marktbedingungen angepasst. Ausschlaggebend für Änderungen sind die Entwicklung vom Wärmepreis- und Strompreisindex, sowie vom Investitionsgüter- und Lohnkostenindex entsprechend den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts. Details können dem Dokument „Preisgleitformel“ auf Baupilot entnommen werden. 

 

30) Was ist im Jahresgrundpreis für die Wärme- und Kälteversorgung enthalten? 

Der Grundpreis setzt sich aus investitionsgebundenen Kosten sowie den betriebsgebundenen Kosten (Wartungskosten, Inspektionskosten, Instandsetzungskosten und Kosten für Bedienung) zusammen. 

 

31) Was ist in den Anschlusskosten enthalten? 

Die Anschlusskosten für die Wärme- und Kälteversorgung betragen netto 18,694 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Darin enthalten sind: 

1) die Erschließung über das vorgelagerte Wärme- und Kältenetz im öffentlichen Bereich bis zur Baufeldgrenze 

2) die Hausanschlussleitungen von der Baufeldgrenze über den kürzest möglichen Weg bis zum Hausanschlussraum 

3) eine Wärmeanschlussleistung von 24W/m² Grundstücksfläche 

4) eine Kälteanschlussleistung von 7 W/m² Grundstücksfläche 

5) Zusätzliche Leistungsbereitstellung, die über der inkludierten Wärme- und Kälteleistung liegt, werden zu den einmaligen Anschlusskosten je kW noch aufgeschlagen (Wärme 650 Euro/kW und Kälte 450 Euro/kW) 

Nicht in den Anschlusskosten enthalten sind die zur Verteilung der Wärme und Kälte erforderlichen Installationen des gebäudeseitigen Sekundärnetzes, wie z.B. Heizkörper. Die Wärmeträger der Kundenanlage müssen die Anforderungen der VDI 2035 erfüllen. 

 

32) Was ist Agrothermie? 

Der Begriff Agrothermie wurde geprägt durch Wärmegewinnungsanlagen der oberflächennahen Geothermie auf Agrarflächen. Sinn der Agrothermie ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen thermisch als Bodenkollektoren zu erschließen. Hierzu werden Rohrleitungen in einem Abstand von 0,5 bis 1 m parallel in ca. 2 m Tiefe, z.B. mit Spezialpflügen, in die Erde verlegt. Durch die Leitungen zirkuliert ein Solegemisch und nimmt konstant Erdwärme von ca. 8 bis 12°C auf. Durch dieses Verfahren bleibt die Bodenschichtung erhalten und die Leitungen befinden sich weit unter dem Wurzelhorizont der Pflanzen. Die Agrarflächen können somit weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden und es sind keine Einbußen im landwirtschaftlichen Ertrag zu erwarten. 

 

33) Was ist kalte Nahwärme? 

Die in den oberflächennahen Wärmetauschern (Kollektoren) gewonnene Energie wird, ohne deren Temperatur durch eine Wärmepumpe anzuheben, dem unterirdischen Nahwärmenetz zur Verfügung gestellt. In der Regel werden die Temperaturen um 8-12 °C liegen. Dies begründet den Namen "Kalte Nahwärme" oder "Kaltes Nahwärmenetz". Die Temperaturen werden erst dezentral mit verbrauchernahen Wärmepumpen auf die gewünschten Vorlauftemperaturen angehoben. 

 

34) Ansprechpartner 

 

 

- Fragen zum kalten Nahwärmenetz, Energiezentralen, Wärme- und Kältepreise: 

 

Firma GETEC 

Projektentwicklung 

Alwin Wäntig 

Telefon: +49 (0) 151 18801687 

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

- Baurechtliche Fragen: 

 

Stadtverwaltung Radolfzell 

Baurecht 

Alexander Wagner 

Telefon: +49 (0) 7732 | 81-350 

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

- Allgemeine Fragen zu BLURADO, der Vergabe von Grundstücken in BLURADO, dem Bewerberfragebogen oder ähnliches: 

 

Stadtverwaltung Radolfzell 

Wirtschaftsförderung 

Monika Wiesner

Telefon: +49 (0) 7732 | 81-105 

Email: monika.wiesner (at) wirtschaftsfoerderung-radolfzell.de